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Rechtliche Hinweise und Allgemeine Nutzungsbedingungen

Weitere AGBs für HotTracker FREE / FREE werbefrei Kunden finden Sie hier

HotTrackerTM ist eine Servicemarke der HotTracker Division. Die HotTracker Division gehört der WiredMinds AG, Immenhofer Str. 21, 70180 Stuttgart (im Folgenden mit HotTracker Division bezeichnet). Die Servicemarke HotTracker wird zur Erbringung von Internetdienstleistungen verwendet. Die nachfolgenden Informationen werden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und regelmäßig aktualisiert. Die HotTracker Division übernimmt dennoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, es sei denn, es handelt sich dabei um Inhalte, zu deren Einhaltung die HotTracker Division nach dem Gesetz verpflichtet ist.

Allgemeine Nutzungsbedingungen

  1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen der HotTracker Division werden nach den derzeit gültigen Nutzungsbedingungen erbracht. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die HotTracker Division hätte ausdrücklich schriftlich einer Geltung zugestimmt.
  2. Bei Beanstandungen wende Dich bitte an die HotTracker Division, vertreten durch die Wiredminds AG mit den Vorständen Sascha Buhr und Markus Müller, Niederlassung Stuttgart, Immenhofer Str. 21, 70180 Stuttgart. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung der HotTracker Division oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
  3. Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die HotTracker Division, Niederlassung Stuttgart, Immenhofer Str. 21, 70180 Stuttgart, widerrufen.
  4. Das Angebot ist freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  5. Mit der Anmeldung oder Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die Dienstleistungen und/oder Produkte der HotTracker Division nutzen bzw. anmieten zu wollen.
  6. Meldet sich ein Kunde auf elektronischem Weg an, wird die HotTracker Division ihm unverzüglich über den Zugang der Anmeldung bzw. Bestellung in Kenntnis setzen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Anmeldung oder Bestellung dar, sondern wird mit der Annahmeerklärung verbunden.
  7. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der HotTracker Division kommt mit der schriftlichen Annahme des Vertragsangebots des Kunden durch die HotTracker Division oder mit Zugang der Kennungsdaten beim Kunden zustande. Bei Folgeverträgen erfolgt der Vertragsschluss durch zur Verfügungsstellung der Rechnung durch die HotTracker Division und Begleichung der Rechnung durch den Kunden.

Widerrufsbelehrung gem. Fernabsatzgesetz (FernAbsG)

§1 Geltung und Änderung der Bedingungen

  1. Die HotTracker Division, Immenhofer Str. 21, 70180 Stuttgart, erbringt die Dienste in Deutschland ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Soweit Du als Kunde Kaufmann i.S.d. HGBs bist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichungen von diesen Nutzungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie die HotTracker Division schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
  3. Die HotTracker Division ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Die HotTracker Division weist ihre Kunden schriftlich oder via E-Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde nicht binnen 4 Wochen widerspricht.

§2 Leistungspflichten der HotTracker Division

  1. Die HotTracker Division gewährleistet eine Erreichbarkeit der Internet-Infrastruktur von 98,5% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der HotTracker Division liegen, nicht gegeben ist.
  2. Soweit die HotTracker Division kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf seine Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Die HotTracker Division ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert die HotTracker Division den Kunden unverzüglich.
  3. Soweit ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart oder anders beworben, gewährt die HotTracker Division dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung. Geleistet wird die Unterstützung werktags via E-Mail innerhalb der normalen Bürozeiten. Die HotTracker Division leistet keinen direkten Unterstützung für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
  4. Für Inhalte bzw. Links auf der Website, auf die wir direkt oder indirekt auf Websites anderer Anbieter verweisen, kann die HotTracker Division keine Haftung oder Garantie übernehmen. Der Besuch dieser Websites erfolgt auf eigene Gefahr.

§3 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich die HotTracker Division jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der HotTracker Division binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden.
    Bei Angabe falscher Kunden- und Accountdaten bei der Registrierung behalten wir uns vor, Ihren HotTracker-Account ohne vorherige Ankündigung zu löschen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die von der HotTracker Division zum Zweck des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und die HotTracker Division unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
  3. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von der HotTracker Division gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
    • Unerlaubte Überwachung fremder Rechnersysteme
    • Unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
    • Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden / Weiterleiten von Datenströmen (unabhängig des Zwecks) und/oder E-Mails
    • Suche nach offenen Zugängen zu fremden Rechnersystemen Port Scanning,
    • das Fälschen von IP-Adressen oder das Verbreiten von Viren oder der Versuch dazu.

Die HotTracker Division wird ihre Serversysteme und die darauf gespeicherten Daten unter strengen Sicherheitsvorkehrungen ständig auf Einhaltung der oben genannten Punkte überprüfen. Der Kunde räumt der HotTracker Division das Recht ein, im Bedarfsfall, unter Wahrung der Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Sicherheit der Systeme, entsprechende Prüfungen der Daten durchzuführen. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist die HotTracker Division zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§4 Abnahme

  1. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung der HotTracker Division mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

§5 Kündigung und ihre Folgen

  1. Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben sich aus dem jeweils von der HotTracker Division erstellten Angebot. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung der HotTracker Division oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Wird der Vertrag nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate.
  2. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die HotTracker Division insbesondere vor, wenn der Kunde
    • Mit der Zahlung der Entgelte in Verzug gerät,
    • Schuldhaft gegen eine der in den §§ 3 Abs. 1, 3 Abs. 2, 3 Abs. 3 geregelten Pflichten verstößt.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. Die in diesem Auftrag vereinbarten Entgelte erhebt den Auftragnehmer in der Regel jährlich im Voraus per Micropayment oder stellt sie in Rechnung. Setupgebühren und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort fällig.
  2. Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er, sofern er Vollkaufmann ist; vom Fälligkeitszeitpunkt an, zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist die HotTracker Division zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt oder kann den Zugriff auf Online-Dienste zeitweise sperren, bis eine Zahlung erfolgt ist.
  3. Die HotTracker Division behält sich vor bei säumigen Kunden ein Zählpixel mit Werbung auszuliefern.
  4. Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist.
  5. Die HotTracker Division ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt.
  6. Gegen Forderungen der HotTracker Division kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.

§7 Gewährleistung

  1. Die HotTracker Division ist berechtigt, Software als auch Hardware, technische Anlagen und/oder Teile davon auszutauschen bzw. technischeänderungen vorzunehmen.
    Mängel an bereitgestellter Software sind unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
  2. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert die HotTracker Division kostenlos Ersatz, bzw. bessert die im Online Angebot bereitgestellte Software und/oder Dienstleistung entsprechend nach. Der Kunde verpflichtet sich, der HotTracker Division dafür einen angemessenen Zeitraum einzuräumen. Bei der Anzeige von Mängeln an gelieferter Ware ist die HotTracker Division berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware, nachzubessern. Die HotTracker Division ist verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem Kunden auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises zu verlangen.
  3. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
  4. Der Kunde hat die HotTracker Division bei einer mäglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, evtl. Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, gegebenen-/erforderlichenfalls zu entfernen.
  5. Die HotTracker Division weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschätzt werden kann. Die HotTracker Division garantiert nicht, dass von ihr eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Die HotTracker Division gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von ihr eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt die HotTracker Division keinerlei Gewährleistung.
    Darüber hinaus unternimmt die HotTracker Division selbstverständlich alle Anstrengungen, um nach dem derzeitigen Stand der Technik, bereitgestellte Hard- und Software möglichst fehlerfrei zu betreiben und vor Angriffen und Manipulationen von innen und außen zu schützen.

§8 Haftungsbeschränkung

Die HotTracker Division haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

  1. Die HotTracker Division haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet der Provider nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die HotTracker Division nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Hächstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30).
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die HotTracker Division nur, wenn HotTracker eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet die HotTracker Division lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30).
  4. Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
  5. Soweit die Haftung der HotTracker Division ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der HotTracker Division.

§9 Datenschutz

  1. Die HotTracker Division weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten und andere Informationen, die das Nutzungsverhalten betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von der HotTracker Division während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Weitere Information über Datenschutz findest Du unter www.hottracker.de/hinweise-zum-datenschutz
  2. Die HotTracker Division verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Die HotTracker Division wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die HotTracker Division gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder Einsicht in diese zu gewähren.
  3. Die HotTracker Division weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass die HotTracker Division das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer im Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge. Selbstverständlich unternimmt die HotTracker Division alle Anstrengungen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der auf den Servern von HotTracker Division gespeicherten Daten sicherzustellen.

§10 Freistellung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die HotTracker Division im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz der HotTracker ärtlich zuständigen Gerichte ausschließich zuständig. Die HotTracker Division kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz, in Göppingen oder in Stuttgart erheben.

§12 Schlußbestimmungen

  1. Alle Erklärungen der HotTracker Division können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
  2. Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit der HotTracker Division und bietet diese Gesellschaft dem Kunde einen Vertrag an, der einem mit der HotTracker Division geschlossenen Vertrag entspricht, so kann die HotTracker Division den bestehenden Vertrag fristlos zugunsten des neuen Anbieters kündigen.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedärftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
  4. Der Kunde räumt die HotTracker Division das Recht ein, seinen Namen gegenüber Dritten als Kunden der HotTracker Division zu nennen. Sollte die Nennung des Kunden gegenüber Dritten nicht erwünscht sein, so muss der Kunde dies der HotTracker Division schriftlich mitteilen.

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